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Autor: Bärbel Haas (CeraCon GmbH)
Anders als das CE-Kennzeichen ist dieses zwar weltweit anerkannt, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da die Produkthaftungsgesetze in den USA aber strenger als in Europa sind, wird eine UL-Listung von amerikanischen bzw. kanadischen Firmen, v.a. bei elektrischen und elektronischen Produkten gefordert. Die Prüfung und Zulassung des CeraPUR-Materials erfolgte dabei sowohl nach dem Standard UL157 für die Sicherheit von Dichtungen als auch nach UL50E für Dichtungen elektrischer Schaltanlagen. Da das CeraPUR-Material diesen Standards gerecht wird, ist es nun auch UL gelistet und darf das Siegel fortan tragen.